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SUMMARY:WHG Schulung mit Zertifizierung Wasser/Glykol
DESCRIPTION:Beschreibung der Nachschulung bzw. der Zertifizierung für Wasser-/Glykol-Gemische\nZielgruppe\nDiese Fortbildung richtet sich an Betriebe, die bereits als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Errichten, Instandsetzen und Stilllegen von Heizölverbraucheranlagen anerkannt sind. Die Veranstaltung gilt gleichzeitig als vorgeschriebene Nachschulung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, eine zusätzliche Zertifizierung für Arbeiten an Anlagen mit Wasser-/Glykol-Gemischen zu erwerben.\nIm Rahmen der Wiederholungsschulung für Heizölverbraucheranlagen können gleichzeitig die Schulung sowie die Fachbetriebsprüfung für Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen absolviert werden.\nWarum ist eine Fachbetriebszertifizierung erforderlich?\nAnlagen wie Erdwärmeanlagen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und solarthermische Anlagen enthalten Wasser-/Glykol-Gemische. Diese gelten als wassergefährdende Stoffe. Aus diesem Grund dürfen – mit wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen – Arbeiten an solchen Anlagen ausschließlich von anerkannten Fachbetrieben gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) durchgeführt werden. Die Fachbetriebspflicht ist in § 45 AwSV geregelt. Sie gilt insbesondere für:\n\nAnlagen in öffentlichen Gebäuden,\nAnlagen der gewerblichen Wirtschaft mit unterirdischen Anlagenteilen (unabhängig vom Volumen),\noberirdische Anlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern.\n\nSeminarinhalte\nGesetzliche Grundlagen\nSie erhalten einen umfassenden Überblick über die relevanten Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Dabei erfahren Sie, welche Anforderungen an Fachbetriebe gestellt werden und wie diese rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden können.\nAnforderungen an Anlagen\nBehandelt werden die besonderen Anforderungen an Erdwärmeanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen mit Wasser-/Glykol-Gemischen. Dazu gehört insbesondere die fachgerechte Errichtung, die sicherheitstechnische Ausrüstung sowie die ordnungsgemäße Instandhaltung und Prüfung der Anlagen.\nTechnische Regeln\nSie vertiefen Ihr Wissen über die maßgebenden technischen Regeln und erhalten praxisnahe Hinweise für den sicheren Betrieb, sowie die fachgerechte Instandhaltung der entsprechenden Anlagen.\nFachbetriebszertifizierung\nNach erfolgreicher Teilnahme und bestandener schriftlicher Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Sachkundenachweis als verantwortlicher Betriebsleiter. Damit können die Anforderungen an einen Fachbetrieb nach AwSV für Arbeiten an Anlagen mit Wasser-/Glykol-Gemischen nachgewiesen werden\nTermine\nNachschulung mit der Möglichkeit der Zertifizierung für Wasser/Glykol-Gemische\nDonnerstag, 08.10.2026, 09.00 – 13.00 Uhr, \nanschließend Prüfung für die Zertifizierung für Wasser/Glykol-Gemische\nKH-Westpfalz, Kaiserslautern, Burgstr. 39\nGebühren für Tageskurs\n149,00 EURO für Innungsmitglieder\n189,00 EURO für Nichtinnungsmitglieder\n49,00 EURO Prüfungsgebühr, wer sich zertifizieren lassen will!\nReferent\nArno Meyer, Landesinnungsmeister Landesinnung Saarland\nMindesteilnehmerzahl: 10 Personen\nFür Verpflegung ist gesorgt.\nBitte geben Sie bei der Anmeldung unter weitere Informationen an, ob Sie eine Zerifizierung für Wasser/Glykol erwerben möchten.\n\n\n \n\n\n\n\n\n\nJetzt anmelden\n\n\n	\n		\n			Teilnehmer\n\n			\n		\n		\n			Geburtsdatum, Ort\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			Straße\n\n			\n		\n		\n			Postleitzahl, Ort\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			Beruflicher Abschluss\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			E-Mail-Adresse\n\n			\n		\n		\n			Telefon\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			Firma (optional)\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			Innungsmitglied (Bundesland)\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			Abweichende Rechnungsanschrift\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			Weitere Informationen\n\n			\n		\n	\n	\n		\n			Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.\n			\n		\n	\n	\n		\n			Ich akzeptiere die Rücktrittsbedingungen.\n			\n			\nBei einem Rücktritt bis acht Tage vor Beginn der Schulung wird ein Drittel der Schulungsgebühren fällig.\nWird der Rücktritt nach diesem Zeitpunkt angezeigt oder bleibt der Teilnehmer der Schulung fern,\nwerden die vollen Schulungsgebühren fällig. Ein Rücktritt muss schriftlich angezeigt werden.\n			\n		\n	\n	\n		\n			\n			\n		\n	\n\n\n\n\n
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