ÜWG Landesstelle

ÜWG Landesstelle Pfalz

Im Altenschemel 45
67435 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: 06327 99990-85
Telefax: 06327 99990-84
E-Mail: uewg@fv-shk-pfalz.de
Internet: www.fv-shk-pfalz.de

Bürozeiten: Montag – Freitag 08.00 Uhr – 14.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner

Landesstellenleiter

Erik Schehl

Telefon: 06327 99990-85
E-Mail: uewg@fv-shk-pfalz.de

Technische Leitung

Stefan Spies

Telefon: 06327 99990-85
E-Mail: s.spies@fv-shk-pfalz.de

Sachbearbeiterin (zur Zeit in Mutterschutz)

Miriam Holl

Telefon: 06327 99990-85
E-Mail: uewg@fv-shk-pfalz.de

Sachbearbeiterin

Sylvia Mattil

Telefon: 06327 99990-85
E-Mail: uewg@fv-shk-pfalz.de

Sachbearbeiterin

Alexandra Pfanger

Telefon: 06327 99982-65
E-Mail: uewg@fv-shk-pfalz.de

Landesstelle Pfalz

Ab 01.01.2026 befindet sich in den Geschäftsräumen des Fachverbandes SHK Pfalz eine neue Landesstelle der ÜWG.

Die ÜWG zertifiziert, überwacht und schult in ganz Deutschland Fachbetriebe nach Wassserhaushaltsgesetz in den Bereichen Errichten, Instandsetzen, Stillegen und Reinigen von Heizölverbraucheranlagen, sowie in den Bereichen Erdwärme, Klima, solarthermische Anlagen und Wärmepumpen.

Wie werde ich Fachbetrieb nach § 62 AwSV?

Bilden Sie betriebsintern einen Meister, Ingenieur oder Techniker (mit mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung) zum Fachbetriebsleiter fort und werden Sie Mitglied der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e. V. (ÜWG). Die ÜWG hat ihren Hauptsitz in St. Augustin und bietet über die Landesstelle Pfalz  entsprechende organisationsnahe Überwachungs- und Schulungsmöglichkeiten an.

Aufnahme in die ÜWG

Den Antrag und die Bedingungen für die Aufnahme in die Überwachungsgemeinschaft SHK finden Sie im identischen Download unten. Bitte senden Sie diesen Bogen ausgefüllt mit folgenden Unterlagen in Kopie an die Landesstelle Pfalz:

  1. Handwerksrolleneintragung
  2. Mitgliedschaft in einer SHK-Innung – letzte Beitragsrechnung
  3. Angaben des verantwortlichen technischen Betriebsleiters (Meisterbrief, Diplom-Prüfungen)
  4. Teilnahmebescheinigung der Fachbetriebsschulung nach Wasserhaushaltsgesetz oder Fachbetriebsschulung nach § 62 AwSV
  5. Nachweis über das Vorhandensein des technischen Regelwerks (Bestellblatt liegt dem Antrag bei)

Im nächsten Schritt erfolgt die persönliche Kontaktaufnahme durch einen Fachprüfer, der die Voraussetzungen (Qualifikation und betriebliche Ausstattung) bei einem Vor-Ort-Termin im Betrieb überprüfen wird.

* Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

2024_Aufnahmeantrag-AwSV-HEL-und-Erdwaerme-gruen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÜWG:

Home

    ADRESSE

    Im Altenschemel 30
    67435 Neustadt an der Weinstraße

    TELEFON

    06327 99990-85

    E-MAIL

    office@fv-shk-pfalz.de

    Unsere Social-Media Kanäle