Eckpunkte des neuen GEG
Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelung des GEG zusammengefasst:
- Alle vor dem 01.01.2024 installierten Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, genießen Bestandsschutz bis Ende 2044
- Ab 2045: Ausschließlich Betrieb mit erneuerbaren Energien/biogenen Brennstoffen
Ab 01.01.2024:
- Bestehende Heizungen dürfen in Betrieb bleiben
- Defekte Heizungen können repariert werden
- Neue Heizungen müssen nachhaltig sein
Was bedeutet eine nachhaltige Investition?
- Das GEG schreibt vor, dass beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt wird. Eine sichere Option ist hierbei
die Einhaltung von EE65 %.
Individuelle Erfüllungsoptionen für 65 % erneuerbare Energien:
- Wärmenetzanschluss
- Wärmepumpe
- Gasförmige/ flüssige Biomasse
- Wärmepumpe Hybridsystem
- Solarthermie Hybridsystem
- Stromdirektheizung
Gemeinden in der Pflicht: Abschluss der kommunalen Wärmeplanung als Voraussetzung:
- 65 % erneuerbare Energien greift erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
- Kommunale Erfüllungsoptionen: Wärmenetz, Wasserstoffnetz, Individuelle Umsetzung EE65 %.
- Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen.
- Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern haben für ihre Planung bis Mitte 2028 Zeit.
Ausnahmen und Sonderregelungen:
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag wurde vor dem 19.04.2023 abgeschlossen und die Heizungsanlage wird bis zum 18.10.2024 installiert oder aufgestellt: GEG gilt nicht!
- Beim Austausch einer bestehenden Heizung können Endkunden rein fossil betriebene Heizungen einbauen, die innerhalb von 5 Jahren durch eine erneuerbare Komponente ergänzt werden müssen.
- Optionen für Ein- und Mehrfamilienhäuser:
- EE65 % kann als zukunftssichere Option gewählt werden, ist aber nicht verpflichtend.
- Vor kommunaler Wärmeplanung: Stufenweise Integration von Bioanteil in fossile Wärmeerzeugern erforderlich.
- Nach kommunaler Wärmeplanung: Übergangsweise kann ein Gaskessel eingebaut werden. Voraussetzung ist ein Vertragsschluss zum
- Anschluss des Gebäudes an ein geplantes Wärmenetz innerhalb von höchstens 10 Jahren. Alternativ dürfen Gasgeräte eingebaut werden,
- wenn diese H2-ready sind.
- Für Mehrfamilienhäuser nach der kommunalen Wärmeplanung: Nach dem Ausfall der ersten Etagenheizung haben die Eigentümer 5 Jahre
Quelle: BMWK
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