BEG Förderrichtlinie am 29.12.2023 veröffentlicht!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Der FVSHK Pfalz wünscht alles Gute und viel Erfolg für 2024, vor allem aber Glück und Gesundheit! Das BMWK hat darüber informiert, dass die reformierte Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Damit tritt die neue BEG EM Förderung für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 und damit zeitgleich mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz in Kraft . Bitte insbesondere folgende Hinweise des BMWK beachten: Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt neu bei der KfW und wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ starten. Ab voraussichtlich dem 1. Februar 2024 kann man sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Für weitere Antragstellergruppen Mehrfamilienhäuser, Wohneigentümergemeinschaften, Kommunen, Vermietende, Unternehmen erfolgt der Start anschließend zeitlich gestaffelt; hier bitte Hinweise der KfW beachten). Für sonstige Effizienzmaßnahmen / die Förderung von Maßnahmen an der Außenhülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung sowie die Förderung von Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen ist der Antrag ab dem 1. Januar 2024 beim BAFA zu stellen. Ein Ergänzungskredit ist für Heizungstausch und / oder sonstige Effizienzmaßnahmen erhältlich. Er ist über die Hausbank / Geschäftsbank zu beantragen. Kommunen beantragen diesen direkt bei der KfW. Der Heizungstausch kann schon nach der Veröffentlichung der BEG-Förderrichtlinie – auf eigenes Risiko – beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Ab dem 1. Januar 2024 muss in der BEG EM vor einer Antragstellung ein Liefer- und Leistungsvertrag geschlossen werden. Diese Anforderung gilt nicht im Rahmen der Übergangsregelung (gültig bis 31. August 2024 für den Heizungstausch bei der KfW). Sie greift für Anträge für sonstige Effizienzmaßnahmen und Gebäudenetze beim BAFA ab dem 1. Januar 2024 und für Anträge für die Förderung des Heizungstausches bei der KfW ab dem 1. September 2024. Das BMWK hat zwei Webseiten mit umfangreichen Informationen und FAQ`s zur neuen BEG-Förderung angelegt: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html |
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