Wichtig! Pflichtinformation nach §71 Abs. 11 GEG vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung
zum 01. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dort ist im § 71 Absatz 11eine Pflicht zur Beratung wie folgt vorgesehen: „Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigenBrennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungender Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigenderKohlenstoffdioxid-Bepreisung, […]




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