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Wichtig! Pflichtinformation nach §71 Abs. 11 GEG vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung

zum 01. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dort ist im § 71 Absatz 11eine Pflicht zur Beratung wie folgt vorgesehen: „Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigenBrennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungender Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigenderKohlenstoffdioxid-Bepreisung, […]

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Eckpunkte des neuen GEG

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Regelung des GEG zusammengefasst: Ab 01.01.2024: Was bedeutet eine nachhaltige Investition? die Einhaltung von EE65 %. Individuelle Erfüllungsoptionen für 65 % erneuerbare Energien: Gemeinden in der Pflicht: Abschluss der kommunalen Wärmeplanung als Voraussetzung: Ausnahmen und Sonderregelungen: Quelle: BMWK

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